Frage des Tages Die Sache mit dem digitalen Nachlass

Der Zugang zu Facebook, die Foto-Cloud und natürlich der E-Mail-Account: Jeder, der sich im Internet bewegt, hinterlässt nicht nur Spuren, sondern auch Online-Konten.

 
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Was passiert mit diesen, wenn der Besitzer stirbt? Denn in einer digitalisierten Welt laufen Nutzerkonten weiter, auch wenn der Nutzer schon tot ist. Zu Lebzeiten empfiehlt sich daher ein regelmäßiger Überblick über die eigenen Konten, erklärt die Stiftung Warentest.

Deren Experten raten: Für jeden Account sollten die Zugangsdaten und Passwörter aufgelistet werden - etwa auf einem USB-Stick, der an einem sicheren Ort hinterlegt ist, den auch eine Vertrauensperson kennt. Oder gant althergebracht auf einem Stück Papier.

Daten wie Mails oder Fotos, die niemandem in die Hände fallen sollen, löscht man am besten von Zeit zu Zeit. Wer genau festhalten will, was mit seinen Daten im Todesfall geschieht, kann das in einem Testament regeln. Sogar einen digitalen Nachlassverwalter kann man per Vollmacht bestimmen. Auch hier gilt: Nur ein handschriftliches und unterschriebenes Testament ist rechtswirksam.

Wer etwa einen E-Mail-Account bei Google hat, dem rät die Stiftung Warentest zu einem Kontoinaktivität-Manager. Der Nutzer kann bis zu zehn Personen benennen, die benachrichtigt werden, wenn er auf das Konto in einer von ihm festgelegten Frist zwischen drei und 18 Monaten nicht zugegriffen hat. Innerhalb von drei Monaten können diese Personen dann relevante Inhalte herunterladen.

Auch Erben sollten den digitalen Nachlass nicht ignorieren. Denn Rechte und Pflichten gehen auf sie über, somit auch online geschlossene Verträge. Erben stehen daher vor der Aufgabe, Konten aufzulösen und Verträge zu kündigen. Ist ein Passwort nicht bekannt, ist der Diensteanbieter - etwa ein E-Mail-Provider - verpflichtet, Zugang zu dem Konto zu gewähren. dpa

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