Frage des Tages Die Sache mit den Wurzeln

Wurzelteller der geworfenen Buche 2012 mit freigelegten Blocksteinen eines Bodenpflasters. Fotos: D. Schmidt Quelle: Unbekannt

Hohe Bäume vor dem Haus: Die Leserfrage, die wir an dieser Stelle kürzlich beantwortet haben, zieht weitere Anfragen nach sich. Ein Leser fragt: "Was ist bei Personenschaden durch Stürze? So ein Gehsteig ist vor allem im Winter schwer zu reinigen.

 
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Und dazu passt noch eine andere Frage: "Wie sieht es aus bei Beschädigungen an den Leitungen für Gas, Strom, Wasser und Daten?"

Wir haken nach bei Karola Böhm vom Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverband. Die Rechtsanwältin sagt zum Wurzelwuchs auf der Gehsteigfläche: "Derjenige, der die Gefährdung verursacht, also derjenige, der den Baum gepflanzt hat, trägt die Verantwortung für eine eventuelle Gefährdung durch das Pflanzen des Baumes." Da die Verkehrssicherungspflicht für die Gehsteige auf die Hauseigentümer übertragen werden kann, sollte auf jeden Fall derjenige, der die Bäume gepflanzt hat, darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Wurzelbewuchs Gefährdungen auslöst, die beseitigt werden sollten. Das habe auch Auswirkungen auf die Räum- und Streupflicht im Winter. Derjenige, der den Gehsteig benutzt, müsse darauf hingewiesen werden, dass er besonders den Gehsteig betreten muss, wenn dieser durch Wurzelbewuchs holprig sei.

Auch bei Beschädigungen an Leitungen weiß die Juristin Rat: "Was die Beschädigung von Energieleitungen angeht, so muss bei Nachweis, dass durch die Wurzeln des Baumes der Schaden eingetrete n ist, derjenige haften, der den Baum gepflanzt hat." Wenn es sich um städtische Bäume handele, solle das Gespräch auch mit dem jeweiligen Rathaus gesucht werden. "Ich gehe davon aus, dass eine Lösung gefunden werden kann, die beide Seiten zufriedenstellt", sagt Böhm abschließend. K. D.

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