Frage des Tages Die Sache mit der Bankvollmacht
Redaktion 06.08.2015 - 00:00 Uhr
Eine Leserin hat eine pflegebedürftige Mutter. "Ich regle alle Bankgeschäfte, denn ich habe eine Vollmacht", sagt die Frau. Nun möchte sie wissen, ob diese Vollmacht auch im Erbfall gilt.
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