Frage des Tages Die Sache mit der Elternzeit

Der Bundesgerichtshof hatte die Mütter von sogenannten Kuckuckskindern bisher in der Pflicht gesehen, den Namen des wahren Vaters preiszugeben. Foto: Patrick Pleul/Archiv Quelle: Unbekannt

"Wie viel Anspruch habe ich auf Elternzeit?", möchte eine Leserin wissen. Außerdem beschäftigt sie die Frage, ob sie sich schon bei Antritt der Elternzeit festlegen muss, wie lange sie vom Arbeitsplatz eine Auszeit nehmen möchte.

 
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