Frage des Tages Die Sache mit der Erhöhung

Nach der Ankündigung einer Mieterhöhung hat der Mieter bis zu drei Monate Zeit für einen Einwand. Zahlt er die erhöhte Miete jedoch ohne Widerspruch, gilt dies als Zustimmung. Foto: Arno Burgi

Ein Leser wohnt in einer Wohnanlage. Sein Vermieter, eine Gesellschaft, hat eine Mieterhöhung von 20 Prozent angekündigt. Darin ist auch die Erhöhung für die Garage enthalten.

 
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