Frage des Tages Die Sache mit der Feier im Büro

In der Silvesternacht ist Sekt nach wie vor das beliebteste Getränk der Deutschen - ob mit oder ohne Alkohol. Quelle: Unbekannt

Wer einen runden Geburtstag hat, feiert diesen oft im Kreise von Kollegen und Geschäftspartnern. Und, erfreuliche Nachricht: Diese Kosten können als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden - sofern der berufliche Zusammenhang gegeben ist.

 
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