Frage des Tages Die Sache mit der Liste

Bei einer Betriebskostenabrechnung müssen die die einzelnen Positionen gesondert aufgeführt werden. Das entschied der BGH. Foto: Jens Kalaene/dpa

Häufig klagen Leser, dass sie ihre Betriebskostenabrechnung nicht verstehen. "Kann man das nicht übersichtlich und nachvollziehbar gestalten?", fragt jemand.

 
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