Frage des Tages Die Sache mit der Mieterhöhung

Der Wohnraummangel gilt in gefragten Gegenden als Hauptgrund für Preissteigerungen. Foto: Arno Burgi/Archiv

Einer Vertragsänderung müssen beide Parteien zustimmen. Deshalb muss der Vermieter einen Mietvertrag, wenn er die Miete erhöhen will, also die bestehende Miete einseitig verändert, die Zustimmung des Mieters einholen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.