Frage des Tages Die Sache mit der Modernisierung

Muss ein alter, reparaturanfälliger Heizkessel ausgetauscht werden, liegt keine Modernisierung vor. Die Kosten können also nicht ohne weiteres auf die Mieter umgelegt werden. Foto: Arno Burgi

Muss ein alter, reparaturanfälliger Heizkessel ausgetauscht werden, gilt das nicht automatisch als Modernisierung. War der Heizkessel zuvor störanfällig, kann es sich bei dem Austausch vielmehr um eine fällige Instandsetzungsmaßnahme handeln.

 
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