Die neuen Regeln betreffen auch unsere Zeitung. Bisher haben wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in der Rubrik "Wir gratulieren" gerne und kostenlos zum runden Geburtstag oder der diamantenen Hochzeit gratuliert. Ein Service, der eigentlich zu den unverrückbaren Angeboten einer Zeitung gehört. Die Daten bekamen wir in der Regel von den Kommunen. Doch dieses unkomplizierte Vorgehen, wie es zig Jahre Usus war, ist wegen der DSGVO leider nicht mehr möglich. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Ausnahmen zu definieren. Diese sind auf nationaler Ebene zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken denkbar. Es gibt Mitgliedsstaaten der EU, die diese Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Bundesregierung setzt momentan noch auf Abwarten und beruft sich auf "Grundsatzurteile", die noch zu fällen sind. Bis dahin müssen wir bedauerlicherweise auf unseren Service verzichten, weil wir uns sonst "strafbar durch Veröffentlichung" machen und hohe Geldstrafen die Folge sein könnten.