Die Verhandlung war noch nicht anberaumt, da kam der Mann erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Bei einer Razzia in einer Spielothek im Landkreis fanden Polizeibeamte bei ihm Rauschgift.
Der Angeklagte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg. Einer Verlesung des medizinisch-psychiatrischen Gutachtens - der Gutachter selber ist krank und hatte sich entschuldigt - stimmten Verteidiger und Angeklagter nicht zu. Deshalb musste die Verhandlung ausgesetzt werden und wird mit einem Gutachter fortgesetzt.
Da der Angeklagte sich weigerte, von einem Gutachter auf seine Zurechnungsfähigkeit hin untersuchen zu lassen, könnte sich das für ihn als nachteilig erweisen. Denn der Richter deutete an, dass damit auch die Frage einer einstweiligen Unterbringung im Raum stehen könnte.