Marktredwitz Junger Mann tickt in Disco völlig aus

Von Herbert Scharf

Da sich der 32-Jährige vor Gericht nicht kooperativ zeigt, droht ihm nun eine zwangsweise Unterbringung. Kürzlich gerät er mit Drogen erneut in eine Polizeikontrolle.

 
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Marktredwitz/Wunsiedel - War es der Alkohol? Oder waren es die Drogen? Oder gar ein teuflischer Mix aus beidem? Vielleicht waren auch sogenannte "Legal Hights" im Spiel? Die Wirkung jedenfalls war enorm und brachte einen 32 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth wegen Körperverletzung, Beleidigung und Drogenmissbrauchs vor Gericht.

Es war am 8. April des vergangenen Jahres gegen 4 Uhr, als es in einer Diskothek im Landkreis zu einer Schlägerei kam. Der Angeklagte mischte sich ein und warf laut Anklage zunächst einem Security-Mann, der den Streit schlichten wollte, ein schweres Cocktailglas an den Kopf. Als der sich umdrehte, schlug der Angeklagte wild um sich und biss den Mann ins Knie. Daraufhin riefen die Security-Leute die Polizei zu Hilfe.

Nun begann das gleiche Spiel. Der Mann trat sofort nach den Polizeibeamten, beleidigte sie mit Ausdrücken und Worten, die alles andere als salonfähig sind. Nun wollten ihn die Beamten festnehmen, mussten Gewalt anwenden und sahen sich dabei erneut körperlichen Attacken des 32-Jährigen ausgesetzt.

Am Boden liegend, verlegte sich der Angeklagte in erster Linie auf eine Gegenwehr mit seinem Gebiss. Einen Beamten biss er in eine besonders empfindliche Körpergegend, der andere erlitt Bisswunden am Oberschenkel. Schließlich konnten die Polizeibeamten den Mann mit vereinten Kräften und in Handschellen auf die Wache bringen, wo es ähnlich heftig weiterging.

Eine Blutentnahme im Klinikum erbrachte einen Alkoholgehalt von 1,6 Promille, Spuren von Marihuana, aber auch noch Hinweise auf weitere Betäubungsmittel, sogenannte "Legal Hights", die mit Alkohol eine verhängnisvolle Wirkung haben können und das komplette Austicken des Mannes erklären würden.

Die Verhandlung war noch nicht anberaumt, da kam der Mann erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Bei einer Razzia in einer Spielothek im Landkreis fanden Polizeibeamte bei ihm Rauschgift.

Der Angeklagte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg. Einer Verlesung des medizinisch-psychiatrischen Gutachtens - der Gutachter selber ist krank und hatte sich entschuldigt - stimmten Verteidiger und Angeklagter nicht zu. Deshalb musste die Verhandlung ausgesetzt werden und wird mit einem Gutachter fortgesetzt.

Da der Angeklagte sich weigerte, von einem Gutachter auf seine Zurechnungsfähigkeit hin untersuchen zu lassen, könnte sich das für ihn als nachteilig erweisen. Denn der Richter deutete an, dass damit auch die Frage einer einstweiligen Unterbringung im Raum stehen könnte.

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