Um nun die Angelegenheit abzuschließen, legte Hoch dem Verwaltungsrat eine neue Beitrags- und Gebührensatzung für das Jahr 2009 vor, in der die Anregungen des Verwaltunsgerichtes und des Landratsamtes aufgenommen wurden. Mit dieser neue Satzung, die der Verwaltungsrat am Dienstag einstimmig beschloss, werden auf Basis der 2009 angesetzten Verbrauchszahlen nach dem neuen Schlüssel (lineare Staffelung der Grundgebühren und getrennte Abwassergebühr) neue Gebührenbescheide erlassen. Wie Hoch in der Sitzung sagte, ist die geänderte Satzung rechtssicher, eine rückwirkende Satzungsänderung durchaus möglich. Nach Hochs Aussage bekommen rund drei Viertel der Widerspruchsführer Geld zurück, rund ein Viertel muss aber mit einem etwas höheren Gebührenbescheid rechnen, wobei der Rahmen überschaubar sei. In den meisten Fällen handele es sich um Summen um 30 Euro.
Die neuen Bescheide gehen an die Widerspruchsführer und in Abdruck an deren Rechtsanwalt. "Wir nehmen den Klagen damit die Grundlage", erklärt Hoch. Eine neuerliche Klage gegen die Gebühren müsste sich gegen die neuen Bescheide wenden, die im August versendet werden sollen.
Nachdem die 142 Bürger im Jahr 2009 auch der Erhöhung der Wassergebühren widersprochen hatten, änderte der Stadtrat, der am Dienstag vor dem KUM-Verwaltungsrat tagte, die Wassergebührensatzung. So gelten nun für das Jahr 2009 ebenfalls die Grundgebühren, die seit 2013 rechtens sind. Die Bescheide für die neu berechnete Wassergebühr sollen zusammen mit den Abwasserbescheiden im August verschickt werden.