Marktredwitz Neue Preise für altes Abwasser

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Abwasser kostet Geld - etwa für die Kläranlage. Die Höhe der Gebühren hatte 2009 allerdings für einen Sturm der Entrüstung in Marktredwitz gesorgt. Nun wird das Kommunalunternehmen neue Bescheide an die widersprechenden Kunden verschicken. Foto: Miedl

Das Kommunalunternehmen ändert rückwirkend die Beitragssatzung. Die 142 Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen daher neue Bescheide für 2009.

 
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Marktredwitz - Wohl kaum eine Satzung hat in Marktredwitz in den vergangenen Jahren für so viel Ärger gesorgt, wie die Beitrags- und Gebührensatzung für das Abwasser. Zum 1. Januar 2009 hatte das Kommunalunternehmen (KUM) neue Abwassergebühren festgesetzt, die einen Sturm der Entrüstung hervorriefen: 961 Widersprüche gingen beim KUM ein. Erschwerend kam damals dazu, dass die Stadtwerke gleichzeitig die Grundgebühr für den Wasserbezug verdoppelten. Nun will das KUM einen Schlussstrich unter die - zugegeben komplizierte - Angelegenheit ziehen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig eine rückwirkende Änderung der Gebührensatzung für 2009 beschlossen.

Zur Vorgeschichte: 2009 wurde in Marktredwitz erstmals eine Grundgebühr eingeführt, die nach der Größe des Wasserzählers gestaffelt war. Viele Bürger wollten die Erhöhung der Abwassergebühren so nicht hinnehmen, zumal in den Bescheiden von einer "Zählergebühr" die Rede war, was viele nicht nachvollziehen konnten.

Von den daraufhin eingehenden 961 Widersprüchen wurde nach Angaben von Gerald Hoch vom KUM ein Großteil wieder zurückgenommen. Anfang 2015 lagen aber noch 142 Widersprüche beim Landratsamt vor. Dort war eine Entscheidung zurückgestellt worden, weil man einem anstehenden Gerichtsurteil nicht vorgreifen wollte.

Im März 2013 stellte das Verwaltungsgericht Bayreuth in einer mündliche Verhandlung zu zwei Klagen fest, dass die Erhebung der Grundgebühren rechtens ist, kritisierte aber, dass die Staffelung nicht nachvollziehbar sei. Das Gericht empfahl eine lineare Einteilung: Doppelt so großer Zähler bedeutet doppelt so hohe Gebühr. Daraufhin zogen diese beiden Bürger ihre Klage zurück - sie hätten bei dieser Berechnung mehr bezahlen müssen.

Ist allein diese Vorgeschichte schon kompliziert genug, spielt noch ein weiterer Umstand eine wichtige Rolle: 2011 führte das KUM die gesplittete Abwassergebühr ein. Und diese Einführung kam nach Meinung der Widerspruchsführer zu spät. Dieser Haltung schloss sich das Landratsamt an und monierte, dass die gesplittete Abwassergebühr bereits 2009, nämlich bei der Einführung der Grundgebühr, hätte gelten müssen. Daraufhin stellte das KUM nach Hochs Angaben eine Vergleichsberechnung auf, wonach die meisten Kritiker Geld zurückbekommen hätten. Dennoch reichte eine Rechtsanwaltskanzlei, die 42 Bürger vertritt, im Juni 2015 Klage ein und will zwei Fälle als Musterprozess führen.

Um nun die Angelegenheit abzuschließen, legte Hoch dem Verwaltungsrat eine neue Beitrags- und Gebührensatzung für das Jahr 2009 vor, in der die Anregungen des Verwaltunsgerichtes und des Landratsamtes aufgenommen wurden. Mit dieser neue Satzung, die der Verwaltungsrat am Dienstag einstimmig beschloss, werden auf Basis der 2009 angesetzten Verbrauchszahlen nach dem neuen Schlüssel (lineare Staffelung der Grundgebühren und getrennte Abwassergebühr) neue Gebührenbescheide erlassen. Wie Hoch in der Sitzung sagte, ist die geänderte Satzung rechtssicher, eine rückwirkende Satzungsänderung durchaus möglich. Nach Hochs Aussage bekommen rund drei Viertel der Widerspruchsführer Geld zurück, rund ein Viertel muss aber mit einem etwas höheren Gebührenbescheid rechnen, wobei der Rahmen überschaubar sei. In den meisten Fällen handele es sich um Summen um 30 Euro.

Die neuen Bescheide gehen an die Widerspruchsführer und in Abdruck an deren Rechtsanwalt. "Wir nehmen den Klagen damit die Grundlage", erklärt Hoch. Eine neuerliche Klage gegen die Gebühren müsste sich gegen die neuen Bescheide wenden, die im August versendet werden sollen.

Nachdem die 142 Bürger im Jahr 2009 auch der Erhöhung der Wassergebühren widersprochen hatten, änderte der Stadtrat, der am Dienstag vor dem KUM-Verwaltungsrat tagte, die Wassergebührensatzung. So gelten nun für das Jahr 2009 ebenfalls die Grundgebühren, die seit 2013 rechtens sind. Die Bescheide für die neu berechnete Wassergebühr sollen zusammen mit den Abwasserbescheiden im August verschickt werden.

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