Marktredwitz Umstrittene Obdachlosenzeitung auch in Marktredwitz

Der "Streetworker"-Verkäufer im Markt. Quelle: Unbekannt

In München, Nürnberg oder Regensburg gehören Sozialmagazine ins Stadtbild. In Marktredwitz gibt es nun offenbar auch Verkäufer - aber mit einem dubiosen Blatt.

 
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Marktredwitz - "Zeitung, Zeitung", sagt der Mann mit osteuropäischem Akzent. Am Montagvormittag bot der auf einem Klappstuhl im Markt sitzende Händler die Obdachlosenzeitung "Streetworker" an.

Auch die Frankenpost besorgte sich ein Exemplar der 1,50 Euro teuren Zeitung. Schon beim flüchtigen Durchblättern wird klar, dass es sich nicht um eines der üblichen Obdachlosenmagazine handelt, wie es sie in Großstädten zuhauf gibt. Weniger Berichte von Wohnungsnot oder von sozialer Ausgrenzung Bedrohter, sondern überwiegend Abdrucke globalisierungskritischer Texte prägen das Blatt.

Barbara Kressmann von der bekannten Nürnberger Obdachlosenzeitung "Straßenkreuzer" sagt auf Nachfrage der Frankenpost , dass "Streetworker" ein eher dubioses Medium sei. "Im Prinzip ist das keine Zeitung wie unsere oder ,Donaustrudel' aus Regensburg, sondern das Blatt einer Art Drückerkolonne, die von einem Kiosk in Darmstadt aus organisiert wird. Ich würde jedem raten, keine Zeitung zu kaufen, da nicht mal klar ist, ob und was der jeweilige Verkäufer daran verdient. Wir glauben, dass die Leute da missbraucht werden." Ähnliche Kommentare finden sich im Internet. 2014 hat die Spendenaufsicht Rheinland-Pfalz sogar den Verkauf der Zeitung verboten. "Es ist nicht nachgewiesen, dass die Einnahmen tatsächlich gemeinnützigen Zwecken zugutekommen", hieß es damals in der Begründung. Das Verbot besteht nach wie vor in dem westlichen Bundesland.

Eine Nachfrage am Kiosk Algac in Darmstadt war nicht möglich, da trotz mehrerer Versuche niemand ans Telefon ging. Der Mann, der den Vormittag auf einem Klappstuhl im Markt verbrachte und auch einen Verkäuferausweis besitzt, sagt, er sei vor zwei Jahren aus Rumänien ins Fichtelgebirge gezogen. Die Frage, wie viel Geld er vom Verkaufserlös einbehalten darf, versteht er nicht. Er wohne derzeit in einer Gemeinde im Fichtelgebirge, sagt er. Obdachlos sei er nicht.

Da der Rumäne betont höflich und alles andere als aggressiv auftritt, ist der Verkauf des Blattes rechtlich zulässig. In der Zeitung steht auf Seite zwei ein Auszug aus der Deutschen Gewerbeordnung: "Eine Reisegewerbekarte braucht nicht, wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten feilbietet." In eigener Sache heißt es weiter, "dass es den Verkäufern verboten ist, Spenden im Namen vom ,Streetworker' entgegenzunehmen".

Wie viele Blätter der 60-jährige Verkäufer am gestrigen Montag in der Marktredwitzer Innenstadt an die Frau oder den Mann gebracht hat, ist nicht bekannt.

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