Meinungen Die Notbremse
Redaktion 29.04.2016 - 00:00 Uhr
Im Prinzip ist die Sache klar und von obersten Gerichten abgesegnet: Wenn ein EU-Ausländer nur in der Absicht nach Deutschland kommt, um hier Sozialhilfe zu beziehen, dann muss der Staat sie ihm nicht gewähren.
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