Meinungen In Verbraucherhand

Werner Ludwig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken nicht mehr mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Dem kann man nur zustimmen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder