Meinungen Schändliches Urteil
Wolfgang Molitor 20.09.2019 - 22:28 Uhr
Folgt man der Einschätzung des Berliner Landgerichts, dann darf man Menschen ungestraft ein "Stück Scheiße" nennen, ersatzweise und ergänzend auch "altes grünes Dreckschwein", "Geisteskranke", "Drecks Fotze" und "Schlampe".
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