Das Anwesen Zum Gut 1 in Unterweißenbach erhält zwei neue Dachgauben. Die Besitzerin saniert den alten Bauernhof und bricht dabei die baufällige Gaube ab, ersetzt sie durch eine kleinere und baut zusätzlich auf dem Dachstuhl eine weitere Gaube ein. Dadurch erfährt das Gebäude auch eine optische Aufwertung.
Keine Einwände gab es auch gegen den Plan, an einem Wohnhaus im Bacchusweg einen Wintergarten sowie eine Terrassenüberdachung zu schaffen. Weil sich das Vorhaben über zwei Grundstücke erstreckt, die beide im Eigentum der Bauherrn sind, wird die zulässige Größe nicht überschritten, auch der Mindestgrenzabstand ist damit hinfällig. Die Kommune rät aber den Besitzern dazu, die beiden Grundstücke zu einem zusammenlegen zu lassen.
Im Trollingerweg 4 sind der Anbau eines Erkers mit Eingangstüre in einen bestehenden Dachstuhl sowie der gleichzeitige Anbau einer Stahl-Podest-Treppe zum Erker mit Eingangstür geplant.
Für den Bau einer Garage neben einem Wohnhaus in der Josef-Witt-Straße 14 genehmigte der Bauausschuss eine isolierte Befreiung. Ursprünglich sollte sich die Garage näher am Wohnhaus befinden, doch stellte sich nun heraus, dass in diesem Fall die Terrassentür durch die Garage verdeckt ist und damit eine Einschränkung der Beleuchtung verbunden ist. Deshalb beabsichtigen die Bauherren, die Garage um einen Meter zu verschieben.
Keine Bedenken gibt es auch zur Nutzung einer Scheune in der Geigersmühle als Veranstaltungsraum. Nach der Erweiterung des Cafés um einen Biergarten und nach dem nun anstehenden Vorhaben sollen aber die Anzahl der Stellplätze, sanitäre Anlagen, Abwasserthematik und Verkehrsaufkommen neu überprüft werden. Dies fällt aber in die Zuständigkeit des Landratsamtes.
Werner Bußler