Für die neuerliche Information der 1339 Abstimmungsberechtigten bediente sich die Wahlleitung diesmal einer besonderen Regelung. Dazu sagt Inge Bannuscher: "Gleichzeitig mit der Abstimmungsberechtigung sind auch die Briefwahl-Abstimmungsunterlagen verschickt worden." Um eine falsche Handhabung zu umgehen, sei der Abstimmungsschein auf die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung gedruckt worden. Dieses Dokument ist für den Abstimmungsberechtigten besonders wichtig. Denn es muss am Sonntag zur Abstimmung im Wahllokal mitgebracht werden und vor allem unterschrieben sein.
"Nur wer dies erfüllt, kann am Sonntag im Wahllokal abstimmen", erklärt Geschäftsleiter Bienfang. Im Gegensatz zu anderen Wahlen sei es nicht möglich, nur mit Ausweis oder persönlicher Bekanntschaft zur Wahl zugelassen zu werden. Geschäftsführer wie Wahlleiterin bitten um Konzentration bei der Stimmenabgabe, um ungültige Stimmen zu vermeiden. Bienfang weist auf mögliche Fehler hin: Der Wahlschein ist nicht unterschrieben; der Wahlschein kommt mit dem Stimmzettel gemeinsam in den Abstimmungsumschlag und drittens der Stimmzettel wird offen in die Urne eingeworfen.
Beide sind überzeugt, am Sonntag ein aussagefähiges Quorum zu erreichen. Denn, wie Inge Bannuscher berichtet, sind bislang 694 (Stand Mittwochmittag) Abstimmungsumschläge in der Gemeindeverwaltung eingegangen. Sollten am Sonntag nur noch wenige Bürger ihre Stimme im Abstimmungslokal abgeben, wird die Urne versiegelt und anschließend im Rathaus vom Briefwahlvorstand ausgezählt. Insgesamt sind in Schule und Rathaus 18 Wahlhelfer eingesetzt. Gegen 19.30 Uhr soll das Ergebnis feststehen.