Sparneck Bürgerentscheid - Klappe, die zweite

Ronald Dietel
Nur ein Kreuz ist am Sonntag beim Bürgerentscheid möglich: entweder Ja oder Nein. Den Stimmzettel zum Ratsbegehren zeigen Wahlleiterin Inge Bannuscher (links) und Geschäftsführer Günther Bienfang (rechts). Foto: Ronald Dietel

Wegen des Anwesens Münchberger Straße 1 treten die Sparnecker am Sonntag erneut an die Wahlurnen. Diesmal müssen sie nur eine Frage beantworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Sparneck - Am Sonntag stimmen 1339 Abstimmungsberechtigte zum zweiten Mal innerhalb von vier Monaten über die Zukunft des Anwesens Münchberger Straße 1 ab. Auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids ist diesmal nur eine Frage zu beantworten: "Sind Sie dafür, das denkmalgeschützte Anwesen Münchberger Straße 1 zu sanieren?" Mögliche Antworten sind entweder Ja oder Nein. "Jeder Abstimmungsberechtigte hat nur eine Stimme, das heißt er, darf nur ein Kreuz machen", berichtet Inge Bannuscher. Gemeinsam mit Geschäftsführer Günther Bienfang koordiniert sie als Wahlleiterin die Abstimmung. Notwendig für die Gültigkeit des Entscheids sind 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Das sind 270 Stimmen entweder bei Ja oder bei Nein.

So geht die Brief-Abstimmung

1. Stimmzettel ankreuzen. Nur eine Stimme ist zulässig.

2. Stimmzettel in den amtlich grauen Abstimmungsumschlag stecken und zukleben. Achtung: Den Abstimmungsschein nicht mit in diesen Umschlag stecken.

3. "Versicherung zur Briefabstimmung" auf dem Abstimmungsschein mit Datum und Unterschrift versehen.

4. Diese Unterlagen in den rosa Abstimmungsbriefumschlag stecken:den verschlossenen grauen Abstimmungsumschlag sowie den Abstimmungsschein .

5. Den rosa Abstimmungsbriefumschlag zukleben und unfrankiert versenden oder bis Sonntag, 18 Uhr , im Rathausbriefkasten einwerfen.

Wahllokal ist von 8 bis 18 Uhr wie üblich auch bei anderen Wahlen das Schulhaus an der Weißdorfer Straße. Dort gibt es diesmal allerdings nur einen Wahlbezirk.

Wie berichtet hat der Gemeinderat mit Einverständnis der Bürgerinitiative entschieden, ein zweites Bürgerbegehren durchzuführen. Das erste Begehren vom 14. Oktober vergangenen Jahres endete mit einer knappen Mehrheit von zwölf Stimmen das Anwesen nicht zu sanieren. Gleichzeitig gab es knapp 300 ungültige Stimmen. Die resultierten aus dem schwierigen Abstimmungszettel mit zwei Begehren sowie einer Entscheidungsfrage. Insgesamt waren drei Kreuze zu setzen.

Für die neuerliche Information der 1339 Abstimmungsberechtigten bediente sich die Wahlleitung diesmal einer besonderen Regelung. Dazu sagt Inge Bannuscher: "Gleichzeitig mit der Abstimmungsberechtigung sind auch die Briefwahl-Abstimmungsunterlagen verschickt worden." Um eine falsche Handhabung zu umgehen, sei der Abstimmungsschein auf die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung gedruckt worden. Dieses Dokument ist für den Abstimmungsberechtigten besonders wichtig. Denn es muss am Sonntag zur Abstimmung im Wahllokal mitgebracht werden und vor allem unterschrieben sein.

"Nur wer dies erfüllt, kann am Sonntag im Wahllokal abstimmen", erklärt Geschäftsleiter Bienfang. Im Gegensatz zu anderen Wahlen sei es nicht möglich, nur mit Ausweis oder persönlicher Bekanntschaft zur Wahl zugelassen zu werden. Geschäftsführer wie Wahlleiterin bitten um Konzentration bei der Stimmenabgabe, um ungültige Stimmen zu vermeiden. Bienfang weist auf mögliche Fehler hin: Der Wahlschein ist nicht unterschrieben; der Wahlschein kommt mit dem Stimmzettel gemeinsam in den Abstimmungsumschlag und drittens der Stimmzettel wird offen in die Urne eingeworfen.

Beide sind überzeugt, am Sonntag ein aussagefähiges Quorum zu erreichen. Denn, wie Inge Bannuscher berichtet, sind bislang 694 (Stand Mittwochmittag) Abstimmungsumschläge in der Gemeindeverwaltung eingegangen. Sollten am Sonntag nur noch wenige Bürger ihre Stimme im Abstimmungslokal abgeben, wird die Urne versiegelt und anschließend im Rathaus vom Briefwahlvorstand ausgezählt. Insgesamt sind in Schule und Rathaus 18 Wahlhelfer eingesetzt. Gegen 19.30 Uhr soll das Ergebnis feststehen.

Bilder