Modul 2 beschäftigt sich mit der Beurteilung der Leerstände und deren Fördermöglichkeiten.
Modul 3 schließt mit Machbarkeitsstudien und konkreten Projekten wie "Vermittlung alter Handwerkstechniken" oder "Arbeiten mit Kaltmörtel" das Verfahren ab. Außerdem werden den Eigentümern konkrete Kostenschätzungen an die Hand gegeben. So wird das Interesse der Besitzer gestärkt, die oft durch die Komplexität der Anforderungen überfordert und abgeschreckt werden. Eine kostenlose Beratung durch Architekten wie zur Haustechnik, zu energetischer Sanierung oder zur Möglichkeit einer Grundrissänderung wird in der Regel als hilfreich empfunden.
Das KDK wird mit 60 bis 80 Prozent gefördert, bei Konsolidierungsgemeinden sind es sogar bis zu 90 Prozent. Der Freistaat stellt eine Million Euro pro Jahr aus dem Entschädigungsfonds zur Verfügung. Diese bürokratiearme Förderung erhalten die teilnehmenden Kommunen. Alle Fachreferenten bedauerten, dass die Mittel für die Denkmalpflege im Vergleich zur Städtebauförderung bescheiden ausfallen.
Durch das KDK besteht die Möglichkeit, dass Eigentümer niederschwellig Zugang zu Architektenleistungen erhalten und so Anstoß zu Sanierungen gegeben werden kann. Die tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen sind nicht Teil des Konzeptes, sondern bleiben in der Verantwortung der Eigentümer. red