Solg/Bayreuth - Im jahrelangen Streit um die geplante Schweinemastanlage im Münchberger Ortsteil Solg hat das Verwaltungsgericht Bayreuth ein Urteil gefällt, das sich so bereits abgezeichnet hatte: Die Anlage darf gebaut werden. Das Gericht hat die Klage des Anwohners Francis Oppenauer gegen die Baugenehmigung durch das Landratsamt Hof abgewiesen. Es hat das Urteil in schriftlicher Form verkündet; die streitenden Parteien hatten nach einer Verhandlung im März in Bayreuth zugestimmt, dass sie auf eine weitere mündliche Runde verzichten.