Münchberg Letztmals Bewährungsstrafe für Sittenstrolch
Redaktion 17.12.2009 - 00:00 Uhr
Hof/Münchberg/Helmbrechts - "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt." So der Text des Paragrafen 176, Absatz II, Satz 1, Strafgesetzbuch.
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