Münchberg Nur wenige Rentner müssen zahlen

Von Stephan Herbert Fuchs
Vorsitzender Werner Steffens und Roswitha Ludwig vom Arbeitskreis Senioren in der IG Metall hatten mit Werner Pfeifer (links) vom Hofer Finanzamt einen Steuerexperten zum Infoabend gewonnen, der in Sachen Besteuerung von Altersbezügen erst einmal Entwarnung gab. Foto: Fuchs

Werner Pfeifer vom Finanzamt Hof gibt im Rahmen einer Veranstaltung der IG Metall Entwarnung. Steuern müssen aktuell nur 20 Prozent der Rentner ans Finanzamt überweisen.

 
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Himmelkron - In Sachen Besteuerung von Altersbezügen muss sich der Großteil der jetzigen Rentner keine Sorge machen: "Knapp 80 Prozent der Rentner werden auch weiterhin nicht erfasst werden", sagt Werner Pfeifer vom Finanzamt Hof. Während eines Informationsabends des Senioren-Arbeitskreises der IG Metall Ostoberfranken konnte der Diplom-Finanzwirt und ehrenamtliche Erste Bürgermeister von Leupoldsgrün im Landkreis Hof Entwarnung geben. Bei einem Rentnerehepaar mit zusammen 2500 Euro Brutto-Rente liege die Steuerpflicht bei null, zumindest dann, wenn keine anderen Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Werkspensionen vorliegen.

Grund dafür sei, dass nur 50 Prozent der Rente versteuert werden müssen und der sogenannte Grundfreibetrag aktuell bei knapp über 16 000 Euro für das Ehepaar liegt.

Anlass für den Informationsabend war das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, das aufgrund der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht notwendig wurde und dem ein Verstoß beim Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung von Renten und Pensionen zugrunde lag. Bei den Rentnern hatte dies damals für Unruhe gesorgt, doch sachlich sei das Gesetz durchaus gerechtfertigt, sagte Pfeifer.

Grund dafür ist, während eine Pension vom früheren Arbeitgeber stammt, setze sich eine Rente paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie dem Zuschuss für die Rentenkassen aus dem Bundeshaushalt zusammen. Der Arbeitnehmeranteil sei dabei zwar bereits versteuert, nicht jedoch der Arbeitgeberanteil und der Bundeszuschuss.

Deshalb habe der Gesetzgeber den steuerpflichtigen Teil der Rente im Jahr 2005 von damals 27 auf 50 Prozent erhöht. Bis 2020 werde dieser Anteil jährlich um zwei Prozent, ab 2020 bis 2050 um jeweils ein Prozent angehoben. Entgegen landläufiger Meinung gelte die Erhöhung allerdings nur für den jeweils neuen Rentnerjahrgang. Ist der Steueranteil einmal festgelegt, verändert er sich nicht mehr. Das bedeutet, kein Rentner müsse befürchten, dass sein Steueranteil immer höher wird. Pfeifer: "Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, hat einen Steueranteil von 50 Prozent, und der verändert sich auch nicht mehr."

Dem Alterseinkünftegesetz liege vor allem die Überlegung zugrunde, dass man im Alter in der Regel zwar weniger Einkünfte, aber auch eine geringere Steuerbelastung hat, sagte Pfeifer. Als wichtigen Tipp gab er den Rentnern mit auf den Weg, dass sie im Falle einer Veranlagung nicht nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sondern in beschränktem Umfang auch Haftpflichtversicherungsbeiträge abziehen könnten.

Die steuerlichen Privilegien bei Lebensversicherungen, wie die Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben und die steuerfreien Zinsen, seien ab 2005 allerdings ebenfalls weggefallen.

Allerdings, schränkt der Fachmann ein, gelte dies nur für neu abgeschlossene Lebensversicherungen. Wer jetzt also schon Rentner ist, dürfte kaum davon betroffen sein, dass die Hälfte des Ertrages künftig besteuert wird.

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