Münchberg Seitensprung endet fast mit einer Geldstrafe
Redaktion 15.04.2008 - 00:00 Uhr
Eine Kopie ist keine Urkunde im strafrechtlichen Sinne. Das Manipulieren einer Kopie kann daher auch keine Urkundenfälschung sein. Mit dieser strafrechtlichen Feststellung begründeten alle drei Juristen, Richter Dr. Andreas Cantzler, Staatsanwalt David Nossen und Rechtsanwältin Dorrit Franze, die Forderung nach einem Freispruch.
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