Schauenstein Schauenstein erhöht die Hundesteuer

Werner Rost

Hundehalter müssen je nach der Zahl ihrer Tiere zwölf bis 30 Prozent mehr bezahlen. Ein besonders hoher Steuersatz wird für Kampfhunde fällig.

 
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Schauenstein - Die Hundehalter in Schauenstein bezahlen künftig mehr Steuer für ihre Vierbeiner: für den ersten Hund werden künftig 45 Euro fällig, für den zweiten 55 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 65 Euro und für einen Kampfhund 400 Euro. Der Stadtrat votierte einstimmig für diese neue Satzung. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2002, wie Verwaltungsleiter Hans-Peter Reiner sagte. Zuletzt wurde sie vor fünf Jahren geändert.

Dem Beschluss ging eine Diskussion voraus, in der die Redner in ihren Meinungen nur wenig voneinander abwichen. "Die Verwaltung empfiehlt, die Haltung von Kampfhunden mit einem erhöhten Betrag zu versteuern", sagte Reiner. Kampfhunde seien aggressiver und gefährlicher als normale Hunde. Dabei listete er 19 Hunderassen auf, darunter Pittbull oder Rottweiler. Aktuell seien aber im Stadtgebiet von Schauenstein keine Kampfhunde registriert.

ÜWG-Stadtrat Frank Schmidt kritisierte die Steuersätze im Satzungsentwurf. Bislang habe der erste Hund 40 Euro, der zweite 45 Euro und jeder weitere 50 Euro gekostet. Er sprach sich gegen die vorgeschlagene Staffelung "40, 55 und 50 Euro" aus. "Der dritte Hund sollte nicht billiger sein als der zweite Hund." Schmidt empfahl eine Staffelung "45, 55 und 65 Euro".

Den Steuersatz für Kampfhunde von 200 Euro hielt Schmidt für zu niedrig. Er verwies darauf, dass die Nachbarstadt Helmbrechts 400 Euro für Kampfhunde verlange und schlug mindestens 250 Euro vor.

Der CSU-Fraktionsvorsitzende Martin Günther sprach sich ebenfalls für eine deutliche Steigerung der Steuersätze aus. Die Steuersätze seien mit einer Staffelung von 50 bis 90 Euro in den Nachbarstädten höher. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Werner Künzel plädierte ebenfalls für eine Anpassung bei Kampfhunden, hätte für normale Hunde jedoch lieber eine Staffelung "40, 50 und 60 Euro".

Nach der Rechtsprechung dürfe aber der Unterschied bei den Steuern zwischen einem normalen Hund und einem Kampfhund nicht zu hoch sein, wie Reiner erklärte. Das 15- bis 20-fache sei nicht möglich, ein zehnfach höherer Steuersatz hingegen schon. Blindenhunde seien steuerfrei. Für Therapiehunde mit einem Ausbildungsnachweis reduziere sich die Hundesteuer auf die Hälfte.

Stadträtin Ulla Tögel (ÜWG) hielt eine Steuererhöhung für normale Hunde für gerechtfertigt. "Selbstverständlich stehen die Hundesteuer und der Hundekot nicht im direkten Zusammenhang." Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren im gesamten Stadtgebiet spezielle Behälter mit Beuteln aufgestellt worden seien.

Abschließend ging Reiner auf eine Anfrage von Stadtrat Martin Strobel (CSU) in der Sitzung vom 21. September ein, der sich über die Leinenpflicht "für große Hunde" erkundigt hatte. Wie berichtet, wollte Strobel wissen, ab welcher Größe für einen Hund die Leinenpflicht gelte. "Als großer Hund gilt ein Tier mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter. Das sind Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Doggen."

Die Leinenpflicht für große Hunde bestehe zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und der öffentlichen Reinlichkeit. "Von kleineren Hunden gehen meistens keine Gefahren für Rechtsgüter aus", wie Reiner erklärte.

Die Einhaltung der Regeln könne nicht von der Verwaltungsgemeinschaft oder von der Stadt Schauenstein überwacht werden. Bei der Kontrolle sollten deshalb die Einwohner mitwirken.

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