Nach der Rechtsprechung dürfe aber der Unterschied bei den Steuern zwischen einem normalen Hund und einem Kampfhund nicht zu hoch sein, wie Reiner erklärte. Das 15- bis 20-fache sei nicht möglich, ein zehnfach höherer Steuersatz hingegen schon. Blindenhunde seien steuerfrei. Für Therapiehunde mit einem Ausbildungsnachweis reduziere sich die Hundesteuer auf die Hälfte.
Stadträtin Ulla Tögel (ÜWG) hielt eine Steuererhöhung für normale Hunde für gerechtfertigt. "Selbstverständlich stehen die Hundesteuer und der Hundekot nicht im direkten Zusammenhang." Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren im gesamten Stadtgebiet spezielle Behälter mit Beuteln aufgestellt worden seien.
Abschließend ging Reiner auf eine Anfrage von Stadtrat Martin Strobel (CSU) in der Sitzung vom 21. September ein, der sich über die Leinenpflicht "für große Hunde" erkundigt hatte. Wie berichtet, wollte Strobel wissen, ab welcher Größe für einen Hund die Leinenpflicht gelte. "Als großer Hund gilt ein Tier mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter. Das sind Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Doggen."
Die Leinenpflicht für große Hunde bestehe zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und der öffentlichen Reinlichkeit. "Von kleineren Hunden gehen meistens keine Gefahren für Rechtsgüter aus", wie Reiner erklärte.
Die Einhaltung der Regeln könne nicht von der Verwaltungsgemeinschaft oder von der Stadt Schauenstein überwacht werden. Bei der Kontrolle sollten deshalb die Einwohner mitwirken.