Naila Stadt und Landkreis Hof laut Plan "überversorgt"

Die Untersuchung beim Arzt könnte bald einen weiteren Weg erfordern. Quelle: Unbekannt

Der neue Bedarfsplan, der die ambulante ärztliche Versorgung regelt, ist in einem mehrstufigen Verfahren entstanden: Am 1. Dezember 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen (GKV-VStG).

 
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