Naila Stadt und Landkreis Hof laut Plan "überversorgt"
Redaktion 17.08.2013 - 00:00 Uhr
Der neue Bedarfsplan, der die ambulante ärztliche Versorgung regelt, ist in einem mehrstufigen Verfahren entstanden: Am 1. Dezember 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen (GKV-VStG).
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