Kronach Kronacher Freischießen abgesagt - Schausteller wollen klagen

Yannick Seiler
Viele Menschen drängen sich während des Freischießens dicht an dicht. Heuer wird das wegen Corona wohl nicht möglich sein. Foto: Archiv Frank Wunderatsch

Kronachs Volksfest findet dieses Jahr nicht statt. Das Landratsamt hat die Veranstaltung nicht genehmigt. Nun wollen die Schausteller klagen.

 
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Kronach - Jetzt wird aus dem Gerücht Wirklichkeit: Die Kronacher Schützengesellschaft sagt das Freischießen ab. Die Vorstandschaft bedauere zutiefst, das diesjährige Kronacher Freischießen absagen zu müssen, schreibt der Veranstalter in einer Pressemitteilung.

Leider sei der Schützengesellschaft nun von der Genehmigungsbehörde mitgeteilt worden, dass derartige Großveranstaltungen bis September nicht gestattet sind und eine Genehmigung für das Freischießen deswegen derzeit nicht erlassen werden kann, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Entscheidung sei mit der Regierung von Oberfranken und dem bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt.

Erreicht habe ihn das Schreiben des Landratsamts mit der nicht erteilten Genehmigung bereits vergangene Woche, sagt Jörg Schnitzler, Vorsitzender der Kronacher Schützengesellschaft, auf Nachfrage der Neuen Presse . Daraufhin habe er eine vorgezogene Vorstandssitzung einberufen, um seine Kollegen in der Vereinsführung darüber zu informieren. Dann habe man sich einstimmig dagegen entschieden, das Freischießen heuer abzuhalten. "Eine Großveranstaltung in der noch brisanten Situation abzuhalten, ist unverantwortlich", sagt Schnitzler.

Nun ist laut dem Vorsitzenden auch die Haftungsfrage geklärt. Sie war auch der Grund, warum die Kronacher Schützengesellschaft die Absage so lange hinausgezögert hat, obwohl etliche Volksfestveranstalter in Bayern ihre Feste bereits abgesagt hatten. Laut dem Vorsitzenden hat man sich vor der Situation schützen wollen, das Freischießen frühzeitig abzusagen und dann die Nachricht zu erhalten, dass Großveranstaltungen heuer doch erlaubt sind. Die Schützengesellschaft stehe nun nicht mehr in der Haftung, den Schaustellern ihre Ausfallvergütung zu zahlen. Das sei seit dem Schreiben des Landratsamts Angelegenheit einer staatlichen Stelle. Laut Schnitzler wäre es das Ende der Schützengesellschaft gewesen, hätte sie den Schaustellern heuer ihre Vergütung zahlen müssen, ohne selbst etwas durch das Freischießen zu verdienen. Er spricht von "einer utopischen Summe, einem hohen sechsstelligen Betrag". Denn das Fest war bereits geplant. Verträge mit Schaustellern seien geschlossen, Brauereien beauftragt und der Festplatz ausgebucht gewesen.

Ob das Freischießen kommendes Jahr wie bisher stattfinden könne, sei unklar, sagt Schnitzler. Der Termin steht jedenfalls: 12. bis 22. August. Müssten Besucher zu große Abstandsregeln einhalten, könnten also nicht mehr so viele Menschen wie bisher zum Freischießen kommen und die Schützengesellschaft nehme weniger Geld ein, um alle Kosten zu bezahlen. Dann müsse man abwägen, was man finanzieren könne. Ob man sich kommendes Jahr ein Musikkorps leisten könne, sei fraglich. Weil die Zukunft des Freischießens ungewisse ist, habe man auch noch keine neuen Verträge mit den Schaustellern für das kommende Jahr geschlossen. Denn wie viele Buden, Fahrgeschäfte und Festhallen aufgebaut werden dürfen, müsse man abwarten.

Die Schausteller, auch die Kronacher Beschicker, wollen nun auf die Absagen im Freistaat reagieren. Derzeit bereite man eine Klage gegen den Freistaat Bayern vor, sagt Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbunds. "Ich kann nicht verstehen, warum Fußgängerzonen geöffnet werden, aber eine Kirmes verboten wird", sagt er. Denn ein Festplatz mit seinen Gassen für Besucher und Reihen von Geschäften daneben sei nichts anders als eine Fußgängerzone. Der Schaustellerbund habe immer Verständnis für die Einschränkungen während der Corona-Pandemie gehabt. Nun könne er aber nicht verstehen, warum trotz weit reichender Lockerungen Großveranstaltungen weiterhin verboten bleiben.

Denn zum einen habe sich gezeigt, dass sich die Menschen während der Krise diszipliniert verhalten und die Vorschriften eingehalten hätten, argumentiert Hackelberg. Das werde auch während der Volksfesten so sein, wenn dort bestimmte Vorschriften gelten. Zum anderen dürfe man kleinere Feste wie eine Kirmes oder eine Kirchweih nicht mit Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest gleichsetzen. Denn bei dem Volksfest gehe es mehr um ausgelassenes Feiern und Biertrinken als bei kleineren, familienorientierten Festen. Auch deswegen sei die Klage gerade "Mitten in Arbeit".

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