Länderspiegel 2000 Euro für 22 Jahre alte Pommes

München - Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.

 
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