Hof Auszüge für ein erfundenes Konto

Im Fall des Bayreuther Insolvenz-Verwalters Torsten R. wird sich das Gericht in den kommenden Wochen durch einen ganzen Berg von Unterlagen arbeiten. Foto: Dankbar

Das Verfahren gegen einen Insolvenzverwalter und Anwalt aus Bayreuth könnte noch bis Ende März dauern. Es geht um Millionensummen.

 
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Hof - Im Prozess gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Torsten R. ist das Landgericht Hof in die Beweisaufnahme eingetreten. Wie berichtet, wird dem 57-jährigen Juristen vorgeworfen, als Insolvenzverwalter mehrfach unberechtigt in die Kassen der ihm anvertrauten Firmen gegriffen zu haben. Seit 2001 habe er dabei rund 5,3 Millionen Euro entnommen. Außerdem geht die Staatsanwaltschaft Hof davon aus, dass Torsten R. nach diesem gesetzeswidrigen Verhalten keine Vergütung als Insolvenzverwalter zugestanden hätte. Rund 1,3 Millionen Euro, die die Amtsgerichte Bayreuth und Hof an Vorschüssen und Vergütungen auszahlten, sieht die Anklage daher als zusätzlichen Betrugsschaden an. Zusätzlich geht es um Mandantengelder, die Torsten R. einbehalten haben soll.

Der tatsächliche Schaden könnte aber auch noch höher liegen. "Wir kratzen hier nur an der Oberfläche", sagte Jörg Küchler, ein bei der Staatsanwaltschaft Hof angestellter Diplom-Ökonom, der am Montag im Schwurgerichtssaal als Zeuge gehört wurde. Küchler war seit dem Februar des vorigen Jahres beauftragt, aus den im Dezember 2017 beschlagnahmten Unterlagen ein Bild der Zahlungsflüsse in der Kanzlei R. zu gewinnen. Keine leichte Aufgabe, wie Küchler darlegte. Zwar habe es dort ursprünglich wohl eine geordnete Buchführung gegeben, die über den renommierten EDV-Anbieter Datev geführt wurde. Doch dann sei die Buchführung auf den Datev-Rechnern in Nürnberg im Juni 2015 plötzlich gelöscht worden - auf Verlangen von Torsten R. "Warum löscht jemand auf einmal eine ordentlich geführte Buchführung?", fragte sich der Experte. Eine Erklärung könnte sein, dass just zu dieser Zeit eine Großbank mit aller Macht versuchte, Forderungen durchzusetzen, die sie in einem der von R. betreuten Insolvenzverfahren hatte.

Aus den noch vorhandenen "Bruchstücken einer Buchhaltung", Kontoauszügen und internen Aufstellungen habe er daraufhin eine Übersicht der Zahlungsvorgänge in der Kanzlei erstellt, berichtete Küchler dem Gericht. Daran habe auch Torsten R. maßgeblich mitgewirkt. Er offenbarte das Passwort für einen geschützten Bereich auf einem Computer der Kanzlei. Dort fanden sich zahlreiche "Cash-Listen" zu allen betreuten Insolvenz-Fällen.

Der Experte stieß auch auf die Spuren eines vermeintlichen Festgeldkontos, bei dem IBAN und Kontonummer augenscheinlich nicht zueinander passten. Laut Anklage spielte dieses Konto bei der Täuschung der Rechtspfleger an den Insolvenzgerichten Bayreuth und Hof eine entscheidende Rolle. Grund: Es gab weder das Konto, noch die Festgelder darauf. Die Auszüge soll Torsten R. alle selbst hergestellt haben. Daher lautet die Anklage auch auf Urkundenfälschung.

Die entnommenen Gelder soll Torsten R. in seinen Kanzleibetrieb gesteckt haben. Zumindest bis 2007 hat die Polizei aber auch hohe Privatentnahmen registriert. Rund 400 000 Euro soll der passionierte Waidmann R. seiner Kanzlei jährlich für seinen privaten Lebenswandel entnommen haben. Später sei es nur noch ein Zehntel davon gewesen. Dies habe daran gelegen, dass die Hausbank stärker auf die Privatentnahmen geachtet habe.

In den kommenden Wochen wird das Gericht zusammen mit Küchler und weiteren Zeugen die Unterlagen der 15 Insolvenz-Verfahren durchgehen, die in der Anklageschrift genannt sind. Die Strafkammer hat bislang Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

Der Angeklagte Torsten R., der seit Dezember 2017 in Untersuchungshaft sitzt, ließ bislang durchscheinen, dass er mit der rechtlichen Bewertung des Geschehens durch die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin Christina Faltenbacher, nicht einverstanden ist. Unter diesen Vorgaben gebe es gar keinen Insolvenzverwalter, der sich nicht strafbar mache, erklärte er. Die Staatsanwaltschaft bot ihm daraufhin an, sich als Kronzeuge für weitere Verfahren zur Verfügung zu stellen.

Zu Beginn des Verfahrens hatte es Anfang Dezember ein Rechtsgespräch gegeben, bei dem die Verteidiger Peter Gutowski und Jens Bernsdorf die Möglichkeiten einer Absprache erkundeten, wonach es gegen ein Geständnis eine Verfahrensverkürzung und ein milderes Urteil geben könnte. Dies war an den unterschiedlichen Strafvorstellungen gescheitert. Staatsanwältin Faltenbacher kündigte an, dass sie nach derzeitigem Stand ein Strafmaß von rund acht Jahren für angemessen hält.

Warum löscht jemand auf

einmal eine ordentlich geführte Buchführung?


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Ein Ermittler der Staatsanwaltschaft Hof

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