Hof - Im Autowelt-König-Prozess vor dem Landgericht Hof geht es gegenwärtig ausschließlich um Vorwürfe rund um die sogenannte Abwrackprämie. Diese Prämie gewährte die Bundesregierung im Krisenjahr 2009 zu Belebung der Autokonjunktur. Jeder, der einen neuen Wagen kaufte und dafür einen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten ließ, konnte eine Prämie von 2500 Euro bekommen. Die Autowelt König (AWK) als einer der damals größten Autohändler der Region bot ihren Kunden damals an, die Prämie vorzufinanzieren. Allerdings wurden die Prämien hinterher als Teil der Zahlung nicht wie der Rest der Rechnung mit der Mehrwertsteuer belastet. Sie floß dem Unternehmen bei fast 700 Geschäften ungeschmälert zu. Den Steuerschaden beziffert die Staatsanwaltschaft Hof auf über 350 000 Euro.