Hof Autowelt-König-Prozess: Peinliche Fragen an die Berater

Einst einer der größten Autohändler Deutschlands: Im Jahr 2013 ging die in Wunsiedel beheimatete Autowelt König in Insolvenz. Davon betroffen waren nicht nur 600 Mitarbeiter, sondern auch Hunderte von Kunden. Foto: Florian Miedl

Die Abwrackprämie stand im Mittelpunkt des Autowelt-König-Prozesses. Der frühere Firmenchef gibt an, sein Steuerbüro habe ihn falsch beraten.

 
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Hof - Im Autowelt-König-Prozess vor dem Landgericht Hof geht es gegenwärtig ausschließlich um Vorwürfe rund um die sogenannte Abwrackprämie. Diese Prämie gewährte die Bundesregierung im Krisenjahr 2009 zu Belebung der Autokonjunktur. Jeder, der einen neuen Wagen kaufte und dafür einen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten ließ, konnte eine Prämie von 2500 Euro bekommen. Die Autowelt König (AWK) als einer der damals größten Autohändler der Region bot ihren Kunden damals an, die Prämie vorzufinanzieren. Allerdings wurden die Prämien hinterher als Teil der Zahlung nicht wie der Rest der Rechnung mit der Mehrwertsteuer belastet. Sie floß dem Unternehmen bei fast 700 Geschäften ungeschmälert zu. Den Steuerschaden beziffert die Staatsanwaltschaft Hof auf über 350 000 Euro.

Der einstige Firmenchef Thomas König hat in dem Prozess bereits eingeräumt, dass hier falsch gehandelt worden sei. Allerdings sei er von seinen Steuerberatern falsch beraten gewesen. Als eine Betriebsprüfung 2011 die Praxis bemängelte, sei die Steuererklärung sofort geändert und die Steuer nachgezahlt worden.

Diese Angaben wurden im laufenden Prozess durch die beiden einstigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestätigt. Gegen beide waren ebenfalls Strafverfahren eingeleitet worden, die aber gegen Geldauflagen später beim Amtsgericht Wunsiedel eingestellt wurden. Nur das Verfahren gegen König wird weitergeführt. Die beiden Steuerberater mussten sich am Donnerstag über Stunden einer für sie überaus peinlichen Befragung durch Vorsitzenden Richter Siegbert Übelmesser stellen. Dabei räumten beide ein, dass sie an ihrer - falschen - Rechtsauffassung festgehalten hatten, obwohl das bayerische Landesamt für Steuern schon im Juli 2009 öffentlich mitgeteilt hatte, dass man eben nicht so mit der Abwrackprämie umgehen konnte, wie dies bei der Autowelt König üblich war. Dieses Schreiben war den Steuerberatern bekannt, sie leiteten es an die AWK weiter. Sie habe "schon ein ungutes Bauchgefühl gehabt", sagte eine Steuerberaterin als Zeugin am Donnerstag. Ihr Kollege, mit dem sie damals in Marktredwitz als Kanzleipartner verbunden war, habe dies anders gesehen. Heute sagt er: "Ich habe Herrn König unzureichend beraten".

Damals ließ man die Dinge treiben, bis im September 2011 der Betriebsprüfer des Finanzamts erschien und strafrechtlich schon alles zu spät war. Die Verteidiger präsentierten gestern überdies eine Mail von Thomas König an die Steuerberater, in der dieser fordert, sie sollten alles tun, damit er sich nicht strafbar mache.

Für Rechtsanwalt Dr. Werner
Leitner war im Blick auf die Steuerberater zumindest für diesen Teil der Anklage klar: "Sie tragen die Verantwortung dafür, dass wir heute hier sitzen."

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