München CSU will Schlepper legalisieren

Jürgen Umlauft
Für Faschingswagen gilt eine Ausnahmeverordnung. Foto: Archiv

Es geht um das Brauchtum. Was im Fasching erlaubt ist, soll auch zu anderer Gelegenheit nicht verboten sein.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder