Hof Das Dreifache der tödlichen Dosis

Der billige Tod aus dem Internet Quelle: Unbekannt

Ein Gutachter schildert, dass Daniel T. so gut wie keine Chance hatte. Die Ecstasy-Pillen hatte er vermutlich erst kurz vor seinem Tod eingenommen.

 
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Hof - Wer Aufputschdrogen aus dem Internet bestellt und konsumiert, tritt einen Blindflug an, der jederzeit mit dem Tod enden kann. Dies zeigt der traurige Fall des 16-jährigen Daniel T., der am 15. Juni des vorigen Jahres in der Wohnung eines Bekannten in Hof an einer Überdosis von Ecstasy gestorben ist. In seinem Körper wurde später bei der Obduktion das Dreifache der tödlichen Dosis gefunden. Dies sagte gestern Professor Peter Betz, Leiter der Gerichtsmedizin an der Uni Erlangen, als Gutachter vor dem Landgericht Hof. Reste der blauen Tabletten wurden noch in Magen und Dünndarm von Daniel T. gefunden.

Aufgrund der geringen Werte von Abbauprodukten des Wirkstoffs MDMA ging der Gutachter davon aus, dass Daniel T. die Drogen - wohl mehr als drei Tabletten - unmittelbar vor seinem Tod eingenommen hatte. Dass sie ihm der Angeklagte Florian S. gegeben oder zugänglich gemacht hat, kann hingegen vermutlich nicht mit Sicherheit bewiesen werden. Darauf deutet ein rechtlicher Hinweis hin, den Vorsitzender Richter Carsten Sellnow am Schluss des Verhandlungstages erteilte.

Zudem muss der 16-Jährige schon vor seinem Todestag ausgiebig Ecstasy genommen haben. Dies schloss der Gutachter aus den hohen Wirkstoffmengen, die in der Blase des Toten gefunden wurden.

Was Ecstasy im Körper anrichtet, ist in der Szene relativ gut bekannt. Dies hatten die Aussagen anderer Jugendlicher in diesem Verfahren gezeigt. In großer Menge wird das Glückshormon Serotonin freigesetzt. Allerdings auch das Stresshormon Adrenalin. Das treibt den Puls und die Muskelaktivität jäh nach oben. Zudem wird die Temperaturregulation des Körpers lahmgelegt. Auch bei Daniel T.: Er war kurz vor seinem Tod nicht nur zappelig, sondern auch völlig verschwitzt. Es sind sogar Fälle bekannt, in den Menschen an einer Wasservergiftung gestorben sind, weil sie beim Bekämpfen des Fiebers zu viel getrunken hatten.

Der Würzburger Psychiater Dr. Anatoli Abramovic attestierte dem Angeklagten Florian S. eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit wegen seiner ausgeprägten Drogensucht. Schon um die Beschaffung der Drogen zu sichern, stehe er ständig unter dem Druck, Straftaten zu begehen. Der Gutachter riet dringend, Florian S. in einem geschlossenen Suchtkrankenhaus unterzubringen. Bislang habe es noch keinen Therapieversuch bei ihm gegeben. Ohne langdauernde Therapie sei schon wegen der zusätzlich bestehenden, schweren Persönlichkeitsstörung geradezu mit Sicherheit mit neuen, schweren Straftaten zu rechnen.

Dazu kommen die Folgen einer mehr als fatalen Jugend, die laut Gutachter durch soziale Vernachlässigung gekennzeichnet sei. Schon seit den Zeiten seiner Kindheit ist Florian S. Justiz und Jugendamt als Problemfall bekannt. Das Gericht brauchte eine ganze Weile, um all seine Vorstrafen zu verlesen. Ihm selbst bereitet das kein Unbehagen. Verteidiger Boris Bölle musste immer wieder eingreifen, dass Florian S. bei der Verlesung seiner bisherigen Taten nicht ins Lachen kommt. Zum Beispiel, wie er mit Freunden eine Wohnung demolierte, die ihm das Jugendamt angemietet hatte.

Die Verhandlung wird am 16. April mit den Plädoyers fortgesetzt.

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