Eilmeldung

Länderspiegel Datenschützer verteidigt bayerische Gastro-Regelung

Jürgen Umlauft

Wer einen Biergarten oder eine Gaststätte besucht, muss derzeit in Bayern Name und Telefonnummer hinterlassen. Der oberste Datenschützer im Freistaat hält dies für legitim.

 
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