Länderspiegel Datenschützer verteidigt bayerische Gastro-Regelung
Jürgen Umlauft 25.05.2020 - 19:14 Uhr
Wer einen Biergarten oder eine Gaststätte besucht, muss derzeit in Bayern Name und Telefonnummer hinterlassen. Der oberste Datenschützer im Freistaat hält dies für legitim.
Unsere Premium-Welt