Länderspiegel Handy geladen - Kündigung
Redaktion 04.08.2009 - 00:00 Uhr
Oberhausen - Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt das Arbeitsgericht Oberhausen (Az.: 4 Ca 1228/09). Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Die Folge war die fristlose Kündigung.
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