Berlin Hintergrund: Bis zu fünf Jahre Haft für Strafvereitelung
dpa 13.02.2014 - 22:37 Uhr
Eine Strafvereitelung begeht, wer absichtlich oder wissentlich die Bestrafung einer rechtswidrigen Tat verhindert. Vertreter von Strafverfolgungsbehörden wie Richter, Staatsanwälte oder Polizisten machen sich in einem solchen Fall einer Strafvereitelung im Amt schuldig.
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