Berlin Hintergrund: Bis zu fünf Jahre Haft für Strafvereitelung

Eine Strafvereitelung begeht, wer absichtlich oder wissentlich die Bestrafung einer rechtswidrigen Tat verhindert. Vertreter von Strafverfolgungsbehörden wie Richter, Staatsanwälte oder Polizisten machen sich in einem solchen Fall einer Strafvereitelung im Amt schuldig.

 
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