Berlin Hintergrund: Geheimnisverrat und Strafvereitelung

Dem früheren Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird im Fall des SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy Geheimnisverrat vorgeworfen. Relevant dafür ist der Paragraf 353 b des Strafgesetzbuches zur «Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht».

 
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