Länderspiegel Keine Bewährung mehr für einen Kinderschänder

Das Bayreuther Landgericht schickt den 53-jährigen Steffen N. zwei Jahre ins Gefängnis - nachdem andere Gerichte dem Wiederholungstäter nur Bewährungsstrafen gegeben hatten. Seine Chance habe er vertan, sagte Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling

 
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