Zudem wirft das Rechtsbüro dem bekannten Wissenschaftler einen Verstoß gegen seine Gutachterpflichten vor. Angeblich habe sich Kröber noch vor dem Urteil in einem wissenschaftlichen Aufsatz öffentlich mit dem Fall Ulvi befasst. Gemeint ist damit offenbar ein Beitrag für die Ausgabe 43 der Reihe "Kriminologie und Praxis". Herausgegeben werden diese Hefte jeweils von der "Kriminologischen Zentralstelle", einer Einrichtung von Bund und Ländern. Das Heft wurde im Jahr 2004 veröffentlicht, am 30. April jenes Jahres wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt.
Juristen halten die Frage für offen, ob über die Klage überhaupt verhandelt wird. Generell verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Eine Ausnahme kann bei Schäden vorliegen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit resultieren. Dies verlängert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Das Landgericht müsste darüber entscheiden, ob ein vom Gericht bestellter Gutachter in dieser Form belangt werden kann. Zudem hat Ulvi K. nicht einen Tag der lebenslangen Haft verbüßt, sondern war durchweg wegen anderer Vorwürfe in der Psychiatrie untergebracht.
Hans-Ludwig Kröber hatte Ulvi K. 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth noch einmal begutachtet. Dieses Mal kam er zu dem Schluss, dass es auch möglich sei, dass Ulvi K. einst ein falsches Geständnis abgelegt habe. Das erneute Gutachten trug dazu bei, dass das Landgericht Bayreuth Ulvi K. im Mai 2014 aus Mangel an Beweisen freisprach. Ein Jahr später wurde K. aus der Psychiatrie entlassen und lebt heute in einem betreuten Wohnheim. Kröber wurde 2016 als Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charite emeritiert.
Wie Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi K., auf Nachfrage bestätigte, überlege der Unterstützungskreis auch, eine Klage gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer zu erheben, der Ulvi K. im ersten Verfahren vertreten hatte. Nähere Details will der Unterstützerkreis zusammen mit Lichtenberger Bürgern am 18. Januar bei einer Pressekonferenz in Lichtenberg bekannt geben.
Der Unterstützerkreis tritt seit Monaten vehement allen Mutmaßungen entgegen, die im Zusammenhang mit der neuen Wendung im immer noch offenen Mordfall Peggy geäußert werden. Wie berichtet, soll der zeitweilig inhaftierte, ebenfalls aus Lichtenberg stammende Manuel S. in seinen Vernehmungen angeben haben, dass ihm 2004 die leblose neunjährige Peggy von einem anderen Mann übergeben worden sei. Nach erfolglosen Wiederbelebungsversuchen habe er die Leiche in jenem Wald entsorgt, in dem sie erst zwölf Jahre später von einem Pilzsammler entdeckt wurde. Den Namen dieses angeblichen weiteren Mannes haben die Ermittler nicht öffentlich gemacht.Der Unterstützerkreis geht davon aus, dass die Ermittler immer noch falsche Spuren verfolgen. Das Geschehen in Lichtenberg habe sich ganz anders abgespielt, die kleine Peggy sei dort mehrfach noch am Nachmittag des angenommenen Tattages gesehen worden. Nur werde diesen Zeugen kein Glauben geschenkt.