Länderspiegel Klage gegen Ulvis Gutachter

Dem bekannten Gutachter Hans-Ludwig Kröber, hier während des zweiten Ulvi-Prozesses im Sitzungssaal des Bayreuther Landgerichtes, droht nun eine Schadenersatzklage der Ulvi-Unterstützer. Foto: David Ebener/dpa Quelle: Unbekannt

Ulvi-Unterstützer wollen von Hans-Ludwig Kröber 350 000 Euro Schadenersatz. Auch eine Klage gegen einen Rechtsanwalt wird erwogen.

 
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Lichtenberg - Der Unterstützerkreis von Ulvi K. will den bekannten Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber auf 350 000 Euro Schadenersatz verklagen. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in Berufung auf ein Gießener Rechtsbüro, das seit einiger Zeit die Interessen von Ulvi K. vertritt. Dessen Leiter Thomas Henning kündigte an, dass noch in dieser Woche eine 170-seitige Klageschrift gegen den Gutachter beim Landgericht Berlin eingereicht werde.

Rechtsexperte kritisiert Vernehmungsmethoden

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hält Manuel S. weiterhin für tatverdächtig. Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel erläuterte gestern dieser Zeitung, dass seine Behörde in den nächsten Tagen eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls vorlegen werde.

Unterdessen hat ein Rechtsexperte aus Erlangen das Vorgehen der Ermittler in dieser Sache kritisiert. Professor Hans Kudlich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Erlangen, sagte dem Bayerischen Rundfunk (BR), er könne nicht nachvollziehen, warum die Polizei bei der Vernehmung von Manuel S. diesem keinen Anwalt zur Seite gestellt habe. "Gerade in einem Verfahren, in dem vorher öfter etwas schiefgegangen ist, sollte man auf Nummer sicher gehen", sagte Kudlich dem BR. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Manuel S. habe freiwillig auf einen Rechtsbeistand verzichtet. Der Ermittlungsrichter sah dies anders. Er hob den Haftbefehl gegen den Verdächtigen an Heiligabend wieder auf, so dass dieser nach zwei Wochen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kam.

Sein Verteidiger, der Hofer Rechtsanwalt Jörg Meringer, machte deutlich, dass sein Mandant mehrfach nach einem Anwalt ersucht hatte - ohne Erfolg. "Hier", so der Rechtsexperte Kudlich, "hätten die Alarmglocken der Ermittler schellen müssen." Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gibt er nur dann Chancen, wenn sie neue Beweise gegen den Verdächtigen enthalte: "Sonst würde die Justiz kein besonders gutes Bild machen." awu

Kröber hatte Ulvi K. bei einem ersten Prozess vor dem Landgericht Hof begutachtet. Der Wissenschaftler hatte damals das später widerrufene Geständnis von Ulvi K. als zutreffende Schilderung eines Geschehens bewertet, das sich der geistig schwer beeinträchtigte Ulvi K. in seinen Details und seiner Stimmigkeit gar nicht selbst ausgedacht haben konnte. Daraufhin war der Lichtenberger im April 2004 wegen Mordes schuldig gesprochen worden.

Nach Ansicht des Leiters des Rechtsbüros, Thomas Henning, habe sich das Hofer Urteil maßgeblich auf Kröbers Gutachten gestützt. Er wirft Kröber vor, die Aktenlage unzureichend gewürdigt und grundlegende Informationen verschwiegen zu haben. Ohnehin sei es nahezu unmöglich, die Glaubwürdigkeit von Ulvi K. seriös zu bewerten, da dieser aufgrund seiner Behinderung dazu neige, sich ständig andere Geschichten auszudenken.

Zudem wirft das Rechtsbüro dem bekannten Wissenschaftler einen Verstoß gegen seine Gutachterpflichten vor. Angeblich habe sich Kröber noch vor dem Urteil in einem wissenschaftlichen Aufsatz öffentlich mit dem Fall Ulvi befasst. Gemeint ist damit offenbar ein Beitrag für die Ausgabe 43 der Reihe "Kriminologie und Praxis". Herausgegeben werden diese Hefte jeweils von der "Kriminologischen Zentralstelle", einer Einrichtung von Bund und Ländern. Das Heft wurde im Jahr 2004 veröffentlicht, am 30. April jenes Jahres wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Juristen halten die Frage für offen, ob über die Klage überhaupt verhandelt wird. Generell verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Eine Ausnahme kann bei Schäden vorliegen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit resultieren. Dies verlängert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Das Landgericht müsste darüber entscheiden, ob ein vom Gericht bestellter Gutachter in dieser Form belangt werden kann. Zudem hat Ulvi K. nicht einen Tag der lebenslangen Haft verbüßt, sondern war durchweg wegen anderer Vorwürfe in der Psychiatrie untergebracht.

Hans-Ludwig Kröber hatte Ulvi K. 2014 im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth noch einmal begutachtet. Dieses Mal kam er zu dem Schluss, dass es auch möglich sei, dass Ulvi K. einst ein falsches Geständnis abgelegt habe. Das erneute Gutachten trug dazu bei, dass das Landgericht Bayreuth Ulvi K. im Mai 2014 aus Mangel an Beweisen freisprach. Ein Jahr später wurde K. aus der Psychiatrie entlassen und lebt heute in einem betreuten Wohnheim. Kröber wurde 2016 als Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charite emeritiert.

Wie Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi K., auf Nachfrage bestätigte, überlege der Unterstützungskreis auch, eine Klage gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer zu erheben, der Ulvi K. im ersten Verfahren vertreten hatte. Nähere Details will der Unterstützerkreis zusammen mit Lichtenberger Bürgern am 18. Januar bei einer Pressekonferenz in Lichtenberg bekannt geben.

Der Unterstützerkreis tritt seit Monaten vehement allen Mutmaßungen entgegen, die im Zusammenhang mit der neuen Wendung im immer noch offenen Mordfall Peggy geäußert werden. Wie berichtet, soll der zeitweilig inhaftierte, ebenfalls aus Lichtenberg stammende Manuel S. in seinen Vernehmungen angeben haben, dass ihm 2004 die leblose neunjährige Peggy von einem anderen Mann übergeben worden sei. Nach erfolglosen Wiederbelebungsversuchen habe er die Leiche in jenem Wald entsorgt, in dem sie erst zwölf Jahre später von einem Pilzsammler entdeckt wurde. Den Namen dieses angeblichen weiteren Mannes haben die Ermittler nicht öffentlich gemacht.Der Unterstützerkreis geht davon aus, dass die Ermittler immer noch falsche Spuren verfolgen. Das Geschehen in Lichtenberg habe sich ganz anders abgespielt, die kleine Peggy sei dort mehrfach noch am Nachmittag des angenommenen Tattages gesehen worden. Nur werde diesen Zeugen kein Glauben geschenkt.

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