Länderspiegel Messerstecher soll länger als 14 Jahre sitzen

Von Harald Jäckel

Es ist die härteste Sanktion, die das deutsche Gesetz vorsieht: die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Sie soll seit ihrer bundesweiten Einführung 2004 dafür sorgen, dass Schwerverbrecher auch nach der Haftverbüßung auf unbestimmte Zeit im Gefängnis bleiben.

 
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