Länderspiegel Piercing endet vor dem Richter

Von Christoph Winter
Piercen ist rechtlich gesehen eine strafbare Körperverletzung. Deshalb muss der Klient üblicherweise vor dem Piercen eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Eine solche Erklärung fälschte ein Coburger und musste sich deshalb vor dem Amtsrichter verantworten. Foto: dpa

Weil die Eltern einer 17-Jährigen Körperschmuck ablehnen, gibt sich der Freund als Vater aus. Dafür erhält er eine Bewährungsstrafe.

 
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