Länderspiegel Raserprozess: Ein Auto als Mordwaffe?

Manfred Scherer

In Selb wird ein unbeteiligter Schüler aus Kulmbach totgefahren. Der Fahrer muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten. War es ein illegales Autorennen?

 
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Hof/Selb/Kulmbach – Elf junge Leute wollen feiern gehen. Ein anderer junger Mann will ebenfalls Spaß, aber auf gemeingefährliche, rücksichtlose und mörderische Weise, sagt der Staatsanwalt. In Hof hat der Prozess um den Tod eines 19-jährigen Berufsschülers aus Kulmbach begonnen, der am 6. Februar in Selb von einem heute 21-Jährigen mit dessen Auto überfahren wurde. Im Prozess greifen die Verteidiger die Polizei an: Entscheidende Indizien könnten in Richtung Mord „getrimmt“ worden sein.

Der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Hof begann am Dienstag unter großem Medien- und Zuhörerinteresse. Der Angeklagte, zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alt und somit Heranwachsender, vermittelte das Bild eines Häufchens Elend: Gebeugt und mit tränenerstickter Stimme verlas er eine Erklärung: Er bedauere „unendlich“, dass „dieses Unglück passiert“ sei. Er wisse, dass er „keine Verzeihung erwarten“ könne. Er erklärte aber auch: „Ich wollte kein Rennen fahren, bitte glauben Sie mir. Ich wollte ausweichen, aber ich habe es leider nicht geschafft. Ich hatte ein unbeschwertes Leben – das ist jetzt vorbei. Ich kann mir nicht vorstellen, jemals wieder ein Auto zu fahren.“

Körper fliegt 30 Meter weit

Sein Auto, ein schwarzer Audi A4 Kombi mit einem Zwei-Liter-Motor, wurde laut der Anklage von Staatsanwalt Dominik Pyka am Abend des 6. Februar auf der Wittelsbacherstraße in Selb zur Mordwaffe: Der Angeklagte soll sich am Abend des Tattages mit einem anderen Fahrer verabredet haben, ein verbotenes Rennen durch Selb zu fahren. Im Bereich der Wittelsbacherstraße sollen die zwei Rennfahrer zweimal an der elfköpfigen Gruppe Berufsschüler vorbeigefahren sein. Um diesen jungen Leuten zu „imponieren“, soll der Angeklagte dann mit einem Tempo von 80 bis 90 Sachen erneut ihnen vorbeigefahren sein und dabei das Opfer, das zu diesem Zeitpunkt die Straße überqueren wollte, erfasst haben. Laut den Ermittlungen flog der Körper des 19-Jährigen 30 Meter durch die Luft und prallte gegen ein metallenes Schild. Der Mann starb an der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass hierin ein Mord liegen könnte, weil der junge Fahrer mit dem in diesem Straßenbereich höchstmöglichen Tempo gefahren sei, die „rennsportliche Ideallinie“ genommen habe und so auf die Gegenfahrbahn kam. Den Tatbestand des Mordes begründet die Anklage mit dem Begriff des bedingten Vorsatzes: Der junge Mann habe es durch seine rücksichtslose und gemeingefährliche Fahrweise billigend in Kauf genommen, dass er erstens seinen Wagen nicht mehr beherrschte, zweitens eine Gefahr für die bereits zweimal am Straßenrand durch ihn registrierte Personengruppe nicht mehr ausschließen konnte und drittens dem völlig arg- und wehrlosen Opfer nicht mehr ausweichen konnte. Für diese Einschätzung gibt es zwei zentrale Indizienbeweise, nämlich die Aussagen des im Audi des Angeklagten sitzenden Beifahrers und die des zweiten Fahrers, der mit dem Angeklagten zuvor das Rennen gefahren haben soll.

Aussagen auf Video

In den Aussagen sollen diese beiden Zeugen zugegeben haben, dass man ein Rennen vereinbart habe und dass der Angeklagte mit seinem letzten, verhängnisvollen Sprint habe angeben wollen. Eine dieser Aussagen dürfte das Rückgrat der Anklage bilden, denn sie liegt auf Video vor: Einer der Beamten hatte die Vernehmung mit seiner Körperkamera aufgezeichnet.

Die Beschaffung dieser Aussagen durch zwei Streifenbeamte war am Dienstag das zentrale Prozess-Thema für die Verteidigung. Klaus Wittmann, Strafverteidiger aus Ingolstadt, und seine Münchner Kollegin Regina Rick nahmen die zwei Streifenbeamten ins Kreuzverhör: Nein, sagte der eine Polizist im Zeugenstand, auf die Zeugen sei kein Druck ausgeübt worden. Auf die Vorhalte der Verteidiger hin sagten die Beamten aber auch, dass während der Vernehmungen mit der Staatsanwaltschaft telefoniert worden sei, „wegen des Führerscheins“ des einen Zeugen. Tatsächlich wurde der Führerschein des zweiten mutmaßlichen Rennfahrers noch während der Vernehmung beschlagnahmt. Und: Die zwei Zeugen kamen damals kurzzeitig in Untersuchungshaft.

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