Länderspiegel Raserprozess - Revision zurückgezogen

Die Staatsanwaltschaft nimmt die Rechtsmittel gegen das Urteil im Selber Raserprozess zurück. Sie sieht keine Rechtsfehler.

 
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Hof/Selb/Kulmbach - Im sogenannten "Raserprozess" hat die Staatsanwaltschaft Hof ihre Revision gegen das Urteil vom 30. September dieses Jahres zurückgenommen. Bei dem Prozess geht es um einen dramatischen Vorfall, der sich am 6. Februar dieses Jahres in Selb ereignet hatte. Der später Angeklagte, ein damals 20-Jähriger, war mit rund 80 Stundenkilometern durch Selb gefahren, dabei erfasste er einen 19-jährigen Berufsschüler aus Kulmbach, der gerade zu Fuß die Wittelsbacher Straße überqueren wollte. Er starb noch an der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft war nach den Ermittlungen davon ausgegangen, dass der tragische Tod die Folge eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gewesen war und hatte eine Anklage wegen Mordes erhoben. Dieser Vorwurf wurde noch während des Prozesses wegen eines fehlenden Tötungsvorsatzes fallen gelassen.

In ihren Plädoyers hatten die Staatsanwaltschaft Hof und der Anwalt der Opferfamilie eine Jugendstrafe von vier Jahren gefordert. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte den heute 21-jährigen Autofahrer wegen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Um ein Autorennen im Sinne der neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches habe es sich deshalb gehandelt, so die Richter, weil das Gesetz bei Solofahrten hier fordere, dass der Täter mit "höchstmöglicher Geschwindigkeit" unterwegs sei. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben gewesen, weil an der Unfallstelle statt der von einem Gutachter festgestellten 78 Stundenkilometer rein fahrtechnisch auch mehr als 100 Stundenkilometer möglich gewesen wären. Die Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe habe keinen Rechtsfehler bei dieser Bewertung erkennen lassen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Daher habe man die Revision zurückgenommen. Ob auch die Nebenkläger ihren Revisionsantrag zurücknahmen, war gestern nicht zu erfahren.

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