Länderspiegel Strengere Regeln in Bayern bei hoher Inzidenz - was nun gilt

Jürgen Umlauft
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht. Foto: Sven Hoppe/dpa

Klassenteilungen ab Klasse acht in Corona-Hotspots - und eine Quarantänepflicht für Tagestouristen ins Ausland: Bayern setzt die Bund-Länder-Beschlüsse im Kampf gegen Corona um - und ergänzt noch.

 
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München – Auf der Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch hat der bayerische Ministerrat die Corona-Maßnahmen für den Freistaat ab dem 1. Dezember weiter verschärft. Gravierende Änderungen gibt es vor allem in Hotspots mit mehr als 200 Infektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Nach aktuellem Stand wären das in Oberfranken die Landkreise Hof, Coburg und Kronach sowie die Stadt Hof sowie in Unterfranken der Landkreis Haßberge.

Hier können Sie sich die Pressekonferenz, unter anderem mit Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), ansehen:

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Dort würde bei unveränderter Lage ab kommendem Dienstag für alle Schüler ab der 8. Klasse der Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verordnet. Ausgenommen wären Förderschulen und Abschlussklassen. Zudem würden alle Musik- und Fahrschulen sowie Wochenmärkte mit Ausnahme des Lebensmittelverkaufs geschlossen. Es träte auch automatisch ein ganztägiges Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Kraft. Ab einem Inzidenzwert von 300, den die Landkreise Kronach (287,7) und Haßberge (280,9) sowie die Stadt Hof (270,6) aktuell nur knapp unterschreiten, sollen die örtlichen Behörden weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören unter anderem Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern und Altenheimen. Auch an den Schulen sind dann weitere Einschränkungen möglich.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begründete die Verschärfungen mit den hohen Infektionszahlen in Bayern. Diese seien weiter auf „stabil hohem Niveau“. Man erlebe derzeit den Höchststand von Covid-19-Erkrankten. Zudem kämen manche Krankenhäuser langsam an ihre Grenzen, die Zahl der Corona-Toten steige weiter an. Am Donnerstag meldete das Landesamt für Gesundheit 83 neue Todesfälle. „Wenn sich daran nichts ändert, haben wir bis Weihnachten in Bayern 2500 weitere Corona-Todesfälle“, sagte Söder. Europaweit sei Corona gerade die häufigste Todesursache.

Um die Inzidenz wieder auf den Zielwert von unter 50 zu drücken, habe man im Ministerrat einvernehmlich beschlossen, den aktuell geltenden Lockdown light bis mindestens 20. Dezember zu verlängern. Zudem würden einzelne Maßnahmen „vertieft“. Dies betreffe die punktuelle Ausweitung der Maskenpflicht, die weitere Beschränkung privater Kontakte und die engere Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und Kaufhäusern. Für alle von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen gebe es auch im Dezember Ausgleichszahlungen analog zu den derzeit geltenden Regelungen, betonte Söder.

Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife also künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Über das weitere Vorgehen ab dem 20. Dezember werde in der Woche davor entschieden. Er gehe aber davon aus, dass die Einschränkungen im Grundsatz bis Ende Dezember verlängert würden, erklärte Söder. Ausnahmen seien die bei dem Bund-Länder-Treffen bereits vereinbarten Lockerungen für Familienfeiern an den Weihnachtstagen. Formal beschlossen wurde das Vorziehen der Weihnachtsferien. Sie beginnen nun bereits am 19. Dezember. Für die ausfallenden Schultage am 21. und 22. Dezember kündigte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eine Notbetreuung an den Schulen an.

Die Regeln kompakt

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere:

Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke. Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc. Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen. Geschlossen ist die Gastronomie. Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen). Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten indoor sind geschlossen. Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer. Veranstaltungen aller Art sind untersagt (außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz). Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen. Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz. Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.

Private Zusammenkünfte: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen zu beschränken. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Die Maskenpflicht wird ausgedehnt. Das bedeutet: vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen; an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).

Hochschulen und Universitäten: Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen). Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken).

Volkshochschulen und Erwachsenenbildung: Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger. Ausgenommen sind digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugehörigen Prüfungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Groß- und Einzelhandel: Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche und (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 m2 insgesamt auf einer Fläche von 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 und auf der 800 m2 übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m2 befindet. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

Touristische Ausflüge: Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

Silvesterfeuerwerk: Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gelten folgende Maßnahmen: An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, wenn der Mindestabstand nicht anders eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Benehmen mit der Schulaufsicht. - Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen. Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf). Es besteht ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden). Um die Schülerverkehre zu entzerren, ist je nach den Verhältnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Schülerbeförderung von den Kreisverwaltungsbehörden und den Schulen gemeinsam nach Möglichkeiten für einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichtsbeginn zu suchen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 300 gilt: Die Kreisverwaltungsbehörde kann in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihentestungen mittels Antigen-Schnelltests durchführen (z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen), um „Ausbruchs-Cluster“ zu identifizieren und einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Das öffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden. Hierzu sollen die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der Regierung insbesondere folgende Maßnahmen vorsehen: Ausgangsbeschränkungen können angeordnet werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Der Schulbetrieb kann weiter eingeschränkt werden. Dienstleistungsbetriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffen, können weiter eingeschränkt werden. Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen können weitergehend eingeschränkt werden. Zusammenkünfte in Gottesdiensten und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz können angemessen beschränkt werden.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) plädierte für eine ausgewogene Strategie im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie. Er hoffe, dass der Wintertourismus im neuen Jahr anlaufen könne, sagte Aiwanger nach der Kabinettssitzung: „Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben“. Gleichzeitig appellierte er an die Nachbarländer wie Österreich und die Schweiz, eine einheitliche Strategie für die Öffnung der Skigebiete mitzutragen. Es liefen derzeit sechs bis sieben Förderprogramme parallel, aus denen mit Staatsgeldern Hilfen für die Wirtschaft bezahlt würden. Die erste Phase der Überbrückungshilfe sei zu 99 Prozent ausgeschöpft, es laufe jetzt die Überbrückungshilfe II an. Dank der Hilfen von Bund und Land habe sich die bayerische Wirtschaft bisher stabil gezeigt.

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