Länderspiegel Unschuldig – oder nicht: Ringen um das rechte Maß

VON THOMAS HANEL

HOF – Für Staatsanwalt Reiner Chwoyka steht fest: Dr. Karl Gerhard Schmidt, der frühere Mitinhaber der Hofer Schmidt-Bank, muss verurteilt werden – zu drei Jahren Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) wegen Betrugs in 232 Fällen und eines Falls der besonders schweren Untreue.

 
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