Länderspiegel Urteil im Rentnermordfall: Ein Tod bleibt ungesühnt

Manfred Scherer

Ein Todesopfer aufgrund einer Gewalttat. Zwei mögliche Täter. Aber keiner von beiden kann für den Tod von Friedrich Kuhn zur Rechenschaft gezogen werden. „Uns ist bewusst, dass dieses Ergebnis unbefriedigend ist“, sagte Torsten Meyer, der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth am Freitag in der Urteilsbegründung am Ende des zweiten Prozesses um den Tod des Bayreuthers Friedrich Kuhn im April 2017.

 
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