Bei der Tat im September 2017 griff er Beatrice F. nach Überzeugung des Gerichts von hinten an, stieß sie um, setzte sich auf ihren Oberkörper und würgte sie mit beiden Händen minutenlang - auch dann noch, als sie bereits bewusstlos war. Verteidiger Schmidtgall sagt nun, diese Version sei nicht - wie von der Kammer behauptet - durch ein Gutachten der Rechtsmedizin gedeckt. Der Obduktionsbericht zeige das Gegenteil, nämlich, dass die typischen Anzeigen bei Tod durch Erwürgen fehlen.
Schlussfolgerungen des Gerichts bei der Frage nach dem Motiv nennt Schmidtgall zudem "wenig nachvollziehbar". Gleiches gelte für den Umgang mit der Aussage eines Knastbruders. Dieser hatte sich mit dem Nailaer in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim eine Zelle geteilt und vor Gericht von dessen Geständnis berichtet: "Er sagte mir, dass er sie mit beiden Händen erwürgt hat." Dass Richter Höhne den Zeugen am Montag "absolut glaubwürdig" nannte, wundert Schmidtgall: "Wenn er das ist, dann müssen doch auch seine anderen Aussagen ins Urteil einfließen." Dazu gehöre, dass der Täter dem Zeugen im Knast erzählt haben soll, er hätte nie daran gedacht, Beatrice F. wegen seiner Geliebten zu verlassen.
Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof befassen müssen. Sollte Karlsruhe tatsächlich ein neues Verfahren ansetzen, könnte dies vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I oder an einem anderen Gericht stattfinden.
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