Länderspiegel Verteidiger reicht Revision ein

Verteidiger reicht Revision ein Quelle: Unbekannt

Alexander Schmidtgall hält das Urteil im Mordfall Feringasee für falsch. Er kann keinen Vorsatz erkennen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

 
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München/Naila - Bereits einen Tag nach dem spektakulären Ende im sogenannten Feringasee-Prozess hat die Verteidigung am Dienstag ihren Revisionsantrag eingereicht. Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall begründet diesen Schritt damit, dass er das Urteil nicht verstehen könne: "Wir sehen viele offene Fragen."

Stichwort Revision

Außer den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft können auch Nebenkläger in Revision gehen. Sie müssen eine Änderung des Urteils verlangen. Die Forderung nach einer höheren Strafe reicht nicht. Die meisten Fälle entscheidet der BGH durch schriftliche Beschlüsse. Nur jeder 20. Fall wird verhandelt. Die Hauptverhandlung unterscheidet sich vom vorangegangenen Strafprozess. Der BGH überprüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler und klärt die Sache nicht auf. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Hat die Revision Erfolg, wird das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I hatte den Angeklagten wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dem aus dem Raum Naila stammenden 33-Jährigen droht deshalb eine lange Haftstrafe. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kommt nicht in Betracht. Im Durchschnitt sitzen Straftäter in Bayern bei einem solchen Urteil knapp 25 Jahre im Gefängnis.

"Meinem Mandanten ist bewusst, dass er Schreckliches getan hat", sagt der Kulmbacher Anwalt, "aber ein eiskalter, emotionsloser Mörder, wie das Urteil es signalisiert, ist er nicht". Deshalb hätte man mit einer Verurteilung wegen Totschlags leben können, "aber offenbar war das von Beginn an anders geplant".

Der Täter hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod seiner Lebensgefährtin Beatrice F. verantwortlich zu sein, jedoch von einem "Unglücksfall" gesprochen. Die Kammer befand, er habe es verstanden, sein Umfeld bewusst zu manipulieren. "Es war kein tragischer Unfall, sondern vorsätzlicher Mord", sagte Richter Michael Höhne. Der Angeklagte, der seit mehreren Monaten eine Geliebte hatte, habe seine langjährige Lebensgefährtin "aus dem Weg räumen wollen", um für die Neue frei zu sein.

Bei der Tat im September 2017 griff er Beatrice F. nach Überzeugung des Gerichts von hinten an, stieß sie um, setzte sich auf ihren Oberkörper und würgte sie mit beiden Händen minutenlang - auch dann noch, als sie bereits bewusstlos war. Verteidiger Schmidtgall sagt nun, diese Version sei nicht - wie von der Kammer behauptet - durch ein Gutachten der Rechtsmedizin gedeckt. Der Obduktionsbericht zeige das Gegenteil, nämlich, dass die typischen Anzeigen bei Tod durch Erwürgen fehlen.

Schlussfolgerungen des Gerichts bei der Frage nach dem Motiv nennt Schmidtgall zudem "wenig nachvollziehbar". Gleiches gelte für den Umgang mit der Aussage eines Knastbruders. Dieser hatte sich mit dem Nailaer in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim eine Zelle geteilt und vor Gericht von dessen Geständnis berichtet: "Er sagte mir, dass er sie mit beiden Händen erwürgt hat." Dass Richter Höhne den Zeugen am Montag "absolut glaubwürdig" nannte, wundert Schmidtgall: "Wenn er das ist, dann müssen doch auch seine anderen Aussagen ins Urteil einfließen." Dazu gehöre, dass der Täter dem Zeugen im Knast erzählt haben soll, er hätte nie daran gedacht, Beatrice F. wegen seiner Geliebten zu verlassen.

Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof befassen müssen. Sollte Karlsruhe tatsächlich ein neues Verfahren ansetzen, könnte dies vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I oder an einem anderen Gericht stattfinden.

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