Länderspiegel Womit ein Verurteilter rechnen muss
Joachim Dankbar 13.03.2015 - 00:00 Uhr
Von In der Regel können Strafgefangene nach zwei Dritteln der Strafe auf Aussetzung zur Bewährung rechnen. Lockerungen beginnen 18 Monate vor der vermutlichen Entlassung.
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