Im Schuljahr 2020/2021 soll es so viel Präsenzunterricht wie möglich geben. Dafür haben das bayerische Kultus- und das Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Der Plan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner).
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz
< 35 pro 100 000 Einwohner.
Regelbetrieb findet unter Beachtung besonderer Hygieneauflagen statt.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz
35 - < 50 pro 100 000 Einwohner. Alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 sind am Sitzplatz im Klassenzimmer zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. Ausnahme: Klassen 1 bis 4.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100 000 Einwohner.
Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wird wieder eingeführt, damit einhergehend eine Teilung der Klassen und Präsenz- und Distanzunterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel. Das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ist für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend.