Die Summe, um die es am Montagabend im Finanzsenat ging, war bedeutend geringer. Und doch hatten einige der Ratsmitglieder nach der Lektüre der Tischvorlage kleinere Bauchschmerzen. 87 000 Euro, so schlug die Verwaltung vor, sollte der Stadtrat aus dem Stiftungsvermögen für Grundstückskäufe lockermachen. Denn die Stadt hat derzeit die Möglichkeit, landwirtschaftliche Flächen zu kaufen, die direkt an ein erschlossenes Baugebiet angrenzen. Das Ziel ist ebenfalls klar formuliert: Die Stadt möchte - unter Einbeziehung weiterer kleinerer Grundstücke in der Nachbarschaft - ein neues Baugebiet ausweisen. Kämmerer Ulrich Beckstein, der diesen Sachverhalt vortrug, rechnete vor, dass sich aus diesem Geschäft für die Stiftung wohl ein Profit erwarten lasse. Er geht von Erschließungskosten von etwa 50 Euro pro Quadratmeter aus, die die Stiftung trägt. Der Erlös aus dem Verkauf dürfte höher liegen, schätzt der Kämmerer. An der Max-Planck-Straße etwa, einem noch jungen Baugebiet, handelt die Stadt ihren Grund für 62 Euro je Quadratmeter. "Und diese Grundstücke werden uns förmlich aus den Händen gerissen", sagte Ulrich Beckstein. So ergebe sich rechnerisch und nach aktuellem Stand wohl ein Gewinn für die Stiftung - und für die Stadt, weil sie ein neues Baugebiet wird anbieten können, was eines der erklärten Ziele ist.
Ulrich Scharfenberg (SPD) tat seine Unsicherheit in dieser Sache kund. Zum einen sei es "eine charmante Art und Weise, den Haushalt zu stützen". Auf der anderen Seite sei es eben rein spekulativ, auf diese Weise einen Ertrag für die Stiftung zu erzielen, geschweige denn, dem Stiftungszweck zu genügen. "Ich sehe das kritisch", sagte Scharfenberg. Kämmerer Beckstein gab zu: "Ein Risiko ist vorhanden." Und: "Wir halten das nach Abwägung aller Gesichtspunkte für zulässig." Harald Ehm (CSU) hielt die Schilderungen Becksteins für plausibel. Schließlich stimmte der Bausenat doch einstimmig für den Kauf der Grundstücke aus Mitteln der Stiftung.
Um welche Grundstücke und welches Baugebiet es sich handelt, unterliegt aktuell noch der Geheimhaltung, weil persönliche Belange der jetzigen Grundstückseigentümer betroffen sind.